Alte Telefonmasten entfernen?

In unserer Bauernschaft sind alle Häuser mit schnellem Internet via Glasfaser versorgt. Was passiert jetzt mit den alten Kupfer-Freileitungen und den Masten, die oft die Bewirtschaftung erschweren? Sollten wir die alten Leitungen als Reservetechnik behalten? Dürfen wir Masten und Leitungen ohne Weiteres entfernen?

Die Überlandleitungen gehören der Deutschen Telekom. In Deutschland besteht aufgrund §§ 78 ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) ein Anspruch auf Versorgung mit Te­lekommunikation. Als Endnutzer haben Sie Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Telekom die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern, wie etwa Vodafone oder 1 & 1, besteht kein Anspruch auf Grundversorgung.

Die alten Leitungen mit den Masten sind also nicht Ihr Eigentum, Sie dürfen sie nicht einfach von Ihren Grund­stücken entfernen.

Den Abbau müssten Sie bei der ­Telekom beantragen. Ob sie zustimmt, können wir nicht sagen. Denn Sie haben ja, wie beschrieben, Anspruch auf die Grundversorgung. Erzwingen können Sie...