Als Betroffener ausweisen?

Die Bezirksregierung hat eine öffentliche Anhörung für die Erweiterung einer Chemiefirma bekanntgegeben. Wer Einwände hat, kann sich schriftlich bei der Bezirksregierung melden. In der Bekanntmachung steht, dass sich die Personen, die Einwände erheben, ausweisen müssen. Ich war viele Jahre lang ehrenamtlich in der Politik tätig, habe so etwas aber noch nie gehört.

Es ist gängige Praxis und rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Personen, die Bedenken oder Anregungen gegen ein Planverfahren erheben, der Bezirksregierung ihren Namen nennen und sich ausweisen müssen. Nur so kann die Behörde prüfen, ob der Einwänder persönlich zum Beispiel durch Lärm, Gerüche oder Staub betroffen ist.

Im weiteren Planverfahren setzt die Bezirksregierung einen neuen Erörterungstermin fest. Auf diesem Termin werden die eingegangenen Bedenken und Einwände erörtert....