Im Pflanzenschutzgesetz ist klar geregelt, dass es bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine negativen Auswirkungen auf den „Naturhaushalt“ und „Nichtzielorganismen“ geben darf. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sowie an Gewässern angewandt werden. Zu solchen Freilandflächen gehören auch Feldraine, Böschungen, Wegraine, Hecken, Gehölze und nicht bewirtschaftete Flächen, die an Kulturflächen angrenzen. Damit Tier- und Pflanzenarten, die in diesen Biotopen leben, vor Abdrift und Einträgen von Pflanzenschutzmitteln geschützt sind, werden bei den Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen durch die Zulassungsbehörde (BVL) erteilt. Diese Auflagen stehen in der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels und werden nach dem „Schutzbereich Wasser“ in NW- und NG-Auflagen, dem „Schutzbereich Nicht-Ziel-Organismen“ in NT-Auflagen sowie NB-Auflagen zum Schutz von Bienen oder NO-Auflagen zum Schutz von Bodenorganismen unterteilt. Bei den NT-Anwendungsbestimmungen gilt für die Anwendung in der Regel ein festgelegter Mindestabstand. Dieser Abstand, der bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu einem Biotop eingehalten werden muss, differiert in Abhängigkeit der Ausstattung des Pflanzenschutzgerätes mit verlustmindernder Technik, der Breite der Nichtzielfläche und dem Anteil der Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft.
Falls die Ackerfläche in einem besonders geschützten Gebiet wie Natur-, FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über die entsprechende Gebietsverordnung geregelt und in der Regel verboten.
Ob die notwendigen Abstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen erreicht werden oder ein – gegebenenfalls geförderter – Rand- bzw. Blühstreifen angelegt wird, ist eine ganz persönliche Entscheidung, eine Bereicherung für das angelegte Biotop kann er sicher darstellen.
Fazit: Wenn nach der Vergrößerung das Biotop direkt an die bewirtschaftete Ackerfläche angrenzt, sind beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf der Ackerfläche Abstände einzuhalten, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die sogenannte Nichtzielfläche zu vermeiden. Diese bußgeldbewehrten Auflagen stehen in der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels.