Öffentliche Wasserleitung verlegen?

Anfang der 1960er-Jahre hat die Stadt eine Wasserleitung durch unsere Wiese verlegt. Die Leitung erschließt einige im Außenbereich gelegene Wohnhäuser. Das Leitungsrecht steht bis heute nicht im Grundbuch. Kann ich fordern, dass die Leitung verlegt wird?

Die Rechtslage richtet sich nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“. § 8 regelt die Grundstücksbenutzung. Danach müssen Kunden und Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, für Zwecke der örtlichen Wasserversorgung das Verlegen von Leitungen über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke unentgeltlich zulassen. Damit soll eine kostengünstige örtliche Wasserversorgung...