NATO-Ölleitung entfernen?

Durch Grundstücke in unserer Gemeinde verläuft eine ehemalige NATO-Versorgungsleitung (Ölleitung). Die Grunddienstbarkeit in den Grundbüchern ist gelöscht. Der heutige Eigentümer Thyssengas hält die Leitung mit Konservierungsmitteln intakt. Wir möchten, dass die Leitung aus unseren Flächen entfernt wird. Können wir dies notfalls gerichtlich durchsetzen?

Die Bundesrepublik Deutschland hat die NATO-Leitung an die Firma Thyssengas verkauft. Thyssengas nutzt die Leitung nicht mehr, hält sie aber mit Konservierungsmitteln intakt.

Uns sind die Probleme rund um die Leitung, die aus dem Raum Geldern bzw. Dinxperlo über Bocholt und Borken, Coesfeld und Appelhülsen bis nach Drensteinfurt-Rinkerode führt, bekannt. Als Grundeigentümer steht Ihnen ein Anspruch auf Beseitigung der Leitung aus § 1004 BGB zu, nachdem die Bundesrepublik Deutschland ihr Nutzungsrecht an der Pipeline aufgegeben hat und die beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Ihrem Grundbuch...