Die Bundesrepublik Deutschland hat die NATO-Leitung an die Firma Thyssengas verkauft. Thyssengas nutzt die Leitung nicht mehr, hält sie aber mit Konservierungsmitteln intakt.
Uns sind die Probleme rund um die Leitung, die aus dem Raum Geldern bzw. Dinxperlo über Bocholt und Borken, Coesfeld und Appelhülsen bis nach Drensteinfurt-Rinkerode führt, bekannt. Als Grundeigentümer steht Ihnen ein Anspruch auf Beseitigung der Leitung aus § 1004 BGB zu, nachdem die Bundesrepublik Deutschland ihr Nutzungsrecht an der Pipeline aufgegeben hat und die beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Ihrem Grundbuch gelöscht wurde.
Thyssengas hat zwar die Leitung erworben, besitzt Ihnen gegenüber aber kein Duldungsrecht.
In der Rechtsprechung und Literatur werden derartige Duldungsrechte für Energieversorgungsanlagen nach deren Beendigung kontrovers diskutiert, wobei es in der Regel um die erheblichen Kosten des Rückbaues geht. Die Rechtsprechung geht zum Beispiel beim Abbau von Hochspannungs-Freileitungsmasten davon aus, dass die Betonfundamente der Masten nur bis zu einer Tiefe von 1,20 bis 1,40 m zu entfernen sind, weil die landwirtschaftliche Nutzung dann wieder möglich ist.
Kann der Eigentümer jedoch ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse nachweisen, weil er auf seinem Grund zum Beispiel ein Gebäude errichten will, kann er vom Netzbetreiber fordern, dass das Fundament komplett entfernt wird. Die Leitungsunternehmen erkennen diese Rechtslage an und handeln entsprechend.
Der gleiche Grundsatz gilt für die Firma Thyssengas. Nach unseren Informationen ist das Unternehmen bereit, die Leitung zu entfernen, sofern genehmigte bzw. konkretisierte Baumaßnahmen im Bereich der Leitung dies erfordern oder ein anderweitig berechtigtes Interesse besteht. Daher könnten Sie die Entfernung der NATO-Leitung aus Ihrem Grund verlangen, wenn Sie eine Baumaßnahme auf der Leitung planen.
Thyssengas bestreitet übrigens nicht, dass die Grundeigentümer dem Grunde nach einen Entfernungsanspruch haben.