Leserfrage: Die Hecke auf dem Nachbargrundstück ragt auf einer Länge von etwa 30 m rund 40 cm in unseren Acker. Der neue Besitzer des Grundstücks will die Hecke so lassen. Was ist zu tun?
Leserfrage: Wir haben einen Nebenerwerbsbetrieb und halten Hühner. Ein neues Baugebiet wäre unter 100 m an unserem Hof. Wie sieht es aus, wenn wir etwa Schafe oder Schweine halten wollen?
von Dr. Jobst-Ulrich Lange, Rechtsanwalt, Bielefeld
Leserfrage: An einem öffentlichen Wirtschaftsweg hat ein Anwohner eine Steintreppe errichtet. Sie behindert mich bei Fahrten mit Trecker. Durfte er die Treppe errichten?
von Martin Vaupel, Verkehrsexperte, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Leserfrage: Mein Grundstück grenzt an eine Wiese. Der Landwirt hat am Samstagmorgen gemäht, nachmittags geschwadet und am Sonntag das Erntegut eingefahren. Was ist mit dem Sonntagsruhegebot?
Leserfrage: An meine Fläche grenzt ein neues Baugebiet. Die ersten Hausbesitzer haben eine Stützmauer (Höhe etwa 1,50 m) direkt auf die Grenze gesetzt und wollen die Flächen anfüllen.