Zweige vom Wald nicht abschneiden?

Unser Grundstück grenzt auf einer Länge von 60 m an einen Wald. Von dort wachsen die Zweige über unseren Weidezaun für die Pferde. Auf meine Bitte hat der Eigentümer die Zweige entfernt. Jetzt habe ich ihn gebeten, wieder Zweige abzuschneiden, weil das Gras darunter nicht mehr wächst. Er hat das abgelehnt und gemeint, die Pflicht, Zweige zu entfernen, beträfe nur Wohngrundstücke.

Die Rechtsauffassung Ihres Nachbarn, dass überhängende Zweige nur zwischen privaten Grundstücken, und damit meint er vermutlich Wohngrundstücke, zu entfernen sind, trifft nicht zu. In welcher Art und Weise das Grundstück Ihres Nachbarn bewirtschaftet wird, ist ohne Belang. Entscheidend ist die Beeinträchtigung, die durch den Überhang zulasten des Nachbargrundstücks besteht. Dabei kann es sich um einzelne Bäume, Sträucher oder auch...