Zwei Weidezäune?

Die Weide des Nachbarn grenzt an meine. Bisher hatte ich seine Weide gepachtet und benötigte keinen Zaun. Jetzt will er auf seiner Fläche Schafe weiden lassen, er hat den Schafzaun direkt auf die Grenze gesetzt, teils auch darüber und den Draht zu meiner Seite angebracht. Da ich auf meiner Weide Rinder halte, benötige ich einen stabileren und höheren Zaun. Welcher Grenzabstand ist für beide Zäune einzuhalten?

Kommt kein gemeinsamer Zaun infrage, so bleibt Ihnen und Ihrem Nachbarn nur eine Alternative. Jeder muss einen parallel zueinander verlaufenden Weidezaun auf seinem Grund errichten. Mit diesen Zäunen müssen Sie nach den Vorgaben des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG) keinen Grenzabstand einhalten. Auch das „alte Schwengelrecht“ (0,50 m Abstand von der Grenze) greift nicht. Es würde zu dem unbefriedigenden Ergebnis führen, dass...