Zu nah an Grenze?

Mein Nachbar hat auf seinem Hof einen parkähnlichen Garten angelegt. Er grenzt an einer Seite an unsere Mähweide. Entlang der Grenze hat der Nachbar einen Stabgitterzaun, 1,20 m hoch, errichtet. An anderer Stelle hat er Kopfweiden gepflanzt, die direkt an der Grenze stehen. Unsere Höfe liegen im Außenbereich. Welche Grenzabstände gelten?

Weder mit dem Zaun noch mit den Kopfweiden hat Ihr Nachbar die Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW eingehalten. Da Zaun und Bäume bereits gesetzt sind, gehen wir davon aus, dass es keine vorherige Absprachen gegeben hat. Ihr Nachbar hätte mit dem Zaun 0,50 m von der Grenze zurückbleiben müssen (§ 36 Abs. 2 NachbG NRW). Der...