Zaun zu nah an der Grenze?

Ein Wohnhaus, das an einer von mir bewirtschafteten Ackerfläche liegt, ist verkauft worden. Im Zuge der Neugestaltung des Gartens hat der Nachbar auch einen neuen Zaun an der Grenze errichtet. Doch vermutlich ist der angenommene Grenzverlauf falsch. Hätte der Nachbar nicht erst die Grenze ermitteln müssen, bevor er den Zaun setzt? Wie lange kann ich Einspruch einlegen?

Eine Einfriedigung ist nach § 36 Abs.1 NachbG NW auf der Grundstücksgrenze zu errichten, wenn die benachbarten Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt sind oder wenn nur ein Grundstück bebaut oder gewerblich genutzt ist, das angrenzende Grundstück sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befindet oder aber in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt ist. In allen übrigen Fällen ist die Einfriedigung entlang der Grenze zu errichten.

Ausnahme: Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die...