Zaun: Abstand nicht eingehalten

Leserfrage: Darf mein Grundnachbar einen Zaun auf die Grenze setzen?

Wochenblatt-Leser Niklas O. in F. wirtschaftet in Niedersachsen und hat dort Grünland gepachtet. Sein Grundstücksnachbar hat vor drei Jahren knapp an bzw. auf der Grenze begonnen, Zaunpfähle zu setzen. Die Pfähle behindern ihn bei der Bewirtschaftung seiner Fläche. Kann er verlangen, dass der Grundstücksnachbar sie entfernt?

Heinrich Barkmeyer von Wald und Holz NRW gibt Auskunft: Nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz muss die Einfriedung eines Grundstücks von der Grenze eines landwirtschaftlich genutzten Nachbargrundstücks auf Verlangen des Nachbarn 0,6 m zurückbleiben, wenn beide Grundstücke außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind (§ 31 Abs. 1 S. 1 NNachbG).

Niedersachsen: 0,6 m Grenzabstand

In Ihrem Fall liegen beide Grundstücke im...