Wildschutzzaun direkt am Weg?

Als Baumschule wollen wir einen neuen Acker in Kultur nehmen. Die Fläche möchten wir mit einem Wildschutzzaun und einer Buchenhecke umzäunen. Welchen Grenzabstand müssen wir zu Straßen, Wegen und einem Graben, der an den Weg grenzt, einhalten?

Sowohl gegenüber den öffentlichen Wegen und Straßen als auch gegenüber dem Graben brauchen Sie keinen Grenzabstand einzuhalten. Vermutlich planen Sie, die Fläche zunächst mit einem Wildschutzzaun einzufrieden und dahinter die Buchenhecke zu pflanzen. Für ein solches Vorhaben sieht das Nachbarrechtsgesetz NRW keine Mindestabstände vor (§ 39 NachbG NRW)....