Wildschutzzaun auf die Grenze?

Meine Mähweide grenzt an den Wald des Nachbarn. Er hat jetzt Douglasien und Fichten im Abstand von 4 m zur Grenze gepflanzt und einen Wildzaun direkt auf die Grenze gesetzt. Reichen die Abstände aus? Ich befürchte, dass schon bald Äste über die Grenze wachsen.

Haben sich Nachbarn über bestimmte Grenzabstände bei der Pflanzung nicht verständigt, sieht das Gesetz vor, dass auf Waldgrundstücken gegenüber benachbarten landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ein Streifen von 1 m Breite von jedem Baumbewuchs und ein weiterer Streifen von 3 m Breite von Baumbewuchs über 2 m Höhe einzuhalten sind (§ 40 Abs. 1 Buchstabe c) NachbG NRW). Diese Abstände hat Ihr Nachbar beachtet.

Bei Gatterung der Fläche hätte er allerdings mit dem Zaun 0,5 m von Ihrer Mähweide zurückbleiben müssen. Wird der Grenzabstand nicht eingehalten, können Sie Ihre Weide nicht bis an...