Wem gehören die Wasserläufe?

Wer ist nach der Flurbereinigung Eigentümer der Wasserläufe, die an den Böschungen mit Gehölzen bepflanzt wurden? Wir haben an zwei Gewässern je 5 m breite Streifen erhalten. Sie sind durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Wir dürfen die Streifen nicht landwirtschaftlich nutzen, zahlen dafür aber die volle Grundsteuer A und den BG-Beitrag. Können wir die Streifen beim Uferrandstreifenprogramm anmelden?

Im Rahmen einer Flurbereinigung werden die Wasserläufe in der Regel als Anliegereigentum ausgewiesen und ins Grundbuch eingetragen. Es handelt sich um selbstständige Flurstücke. Das Eigentum regelt sich nach § 5 ff Landeswassergesetz (LWG). Er regelt im Wesentlichen, dass das Grundstück bis zur Mitte des Grabens oder Baches den anliegenden Grundstückseigentümern gehört. Doch...