Welchen Grenzabstand beachten?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt und besitze eine Gerätehalle im Außenbereich. Gern würde ich einen offenen Unterstand zum Abstellen weiterer Geräte errichten. Angrenzend ist ein Graben, im Anschluss ein Weg. Muss ich auch im Außenbereich 3 m Abstand halten oder darf ich mit 1 m Abstand hinter der Grenze bauen?

Nach § 62 BauO NW sind nicht ­genehmigungsbedürftige Vorhaben „Gebäude bis 75 m3 Bruttorauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen“. Der Gesetzgeber wollte damit lediglich relativ unbedeutende Gebäude erfassen. Ob Ihr geplanter offener Unterstand die 75 m3 überschreitet, können wir nicht beurteilen.

Auch als Nebenerwerbsbetrieb können Sie planungsrechtlich privilegiert sein und einen größeren Unterstand im Außenbereich errichten. Dann müssen Sie dem Bauordnungsamt jedoch nachweisen, dass Sie für...