Weihnachtsbäume: Welcher Grenzabstand gilt?

Wir möchten eine Weihnachtsbaumkultur neu bepflanzen. Schon früher wuchsen auf dem Grundstück Christbäume. Auf einer Länge von etwa 40 m grenzt die Fläche an eine Wohnsiedlung. Welchen Grenzabstand müssen wir bei der Pflanzung mit Weihnachtsbäumen, aber auch Hochwald oder Obstbäumen einhalten? Müssen wir außerdem noch ­etwas beachten?

Ihr Grundstück, um das es hier geht, weist aufgrund der Luftbilder derzeit keine Bepflanzung auf. Da Sie es vormals als Weihnachtsbaumkultur genutzt haben, gilt es auch nicht als Waldfläche im Sinne des Gesetzes. Maßgebend für die Folgenutzung und insbesondere für die einzuhaltenden Grenz­abstände ist daher die Vorschrift über Grenzabstände für bestimmte Bäume in § 41 NachbG NRW. Wollen Sie die Fläche wiederum mit Weihnachtsbäumen bepflanzen, so haben Sie zum angrenzenden Siedlungsbereich einen Abstand von 2 m einzuhalten.

Soll die Fläche in Hochwald überführt werden, so...