Weihnachtsbäume: 3 m Abstand?

In meinem Wald (Kyrillfläche) hat der Nachbar auf 100 m Länge einen 3 m breiten Streifen entlang der Grenze gemulcht – allerdings auf meiner Seite. Auf seiner Fläche stehen Nordmanntannen. Er behauptet, ich müsste mit meinem Wald 3 m Abstand zu seinen Weihnachtsbäumen einhalten. Seine Kultur sei zertifiziert. Mein Wald war schon immer bis an die Grenze mit Lärchen, Buchen und Fichten bepflanzt.

Die Aussage Ihres Nachbarn trifft nicht zu. Er durfte nicht ohne Ihre Zustimmung auf Ihrer Fläche einen 3 m breiten Streifen entlang der Grenze mulchen. Die Maßnahme stellt einen unzulässigen Eingriff in Ihre Eigentumsrechte dar. Sollte Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden sein, muss der Nachbar ihn ersetzen.

Bei Ihrer Fläche handelt es sich um Wald im Sinne des Gesetzes. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Wald entstanden ist. Auch die auf der ehemaligen Kyrill-Fläche eingesetzte Naturverjüngung bildet Wald im Sinne des Landesforstgesetzes (LFoG) NRW.

Auch die von Ihrem Nachbarn angelegte...