Weidezaun ohne Grenzabstand?

Ich habe Grünland gepachtet, das ich als Mähweide nutze. Auf der oberen Hälfte (Hanglage) stehen Obstbäume. Mein Grundstücksnachbar hat jetzt einen Zaun bis an die Grenze gesetzt. Er mäht seine Weide und hält darauf Schafe. Hätte er mit den Pfählen nicht 0,50 m von der Grenze zurückbleiben müssen?

Sie denken offensichtlich an das „Schwengelrecht“. Dieses alte Recht ist heute im Nachbarrechtsgesetz NRW verankert und besagt Folgendes: Gegenüber einem Grundstück, das im Außenbereich liegt, muss mit der Einfriedigung grundsätzlich ein Abstand von 0,5 m zur Grenze einhalten werden....