Wegenutzung

Unser Hof liegt beengt zwischen Berghang und Bahnlinie. Lkw-Züge können uns nur erreichen, indem sie teilweise das gepflasterte Eckgrundstück des Nachbarn benutzen. Da die Gemeinde das Problem nicht interessiert, möchte ich dem Nachbarn eine Entschädigung anbieten. Welcher Betrag wäre angemessen?

Als Entschädigung für die Bereitstellung des bereits befestigten Platzes sollten Sie dem Eigentümer eine angemessene Verzinsung des Grundstückswertes anbieten. Vergleichbare Flächen in Gewerbegebieten werden in etwa mit einem Wert von 10 bis 30 € je m2...