Wege wachsen zu

Einige Feldwege in unserer Gemarkung wachsen immer mehr zu. Die Stadt weigert sich, die Ränder zu mulchen und die Äste abzuschneiden. Sie meint, es handele sich um Wiesenwege. Die Anlieger seien selbst zuständig. Über einen dieser Wege erreichen wir den Nachbarort.

Die Verpflichtungen zur Unterhaltung von Wegebanketten sind in NRW im Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW) geregelt. In § 32 Abs. 1 heißt es: Die Bepflanzung des Straßenkörpers und der Nebenanlage, ihre Pflege und Unterhaltung ist dem Träger der Straßenbaulast vorbehalten.

Nach § 47 ist Träger der Straßenbaulast für...