Wasserbauten zulässig?

Mein Hof wird von einem Bach durchschnitten. Im Oberlauf des Baches finden gerade Baumaßnahmen zur Entwässerung statt, angeblich haben die Behörden alles genehmigt. Sind solche Arbeiten ohne meine Zustimmung erlaubt? Die Wassermenge hat sich bereits leicht erhöht. Bei Hochwasser könnte es heißen: „Land unter“.

Bei den Entwässerungsarbeiten an dem Bach kann es sich um Maßnahmen handeln, die im Zuge der Errichtung oder Erweiterung von Bau- oder Gewerbegebieten oder infolge von Straßenbauten erforderlich werden. Treten nach den Umbauten Schäden auf, kann der Planungsträger, etwa die Kommune, oder das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro zu Schadenersatz herangezogen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Zunächst einmal muss ein Schaden...