Wärmeleitung durch fremden Acker

Unser Nachbar möchte eine Fernwärmeleitung zu einer Schule verlegen. Dabei muss er 230 m durch unseren Acker. Was kann ich als einmalige Entschädigung verlangen? Oder wären wiederkehrende Zahlungen besser? Guter Acker kostet bei uns 10 bis 13 €/m2. Das Leitungsrecht soll ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Entschädigung können Sie frei aushandeln. Es besteht keine gesetzliche Duldungsverpflichtung. Der Nachbar möchte wahrscheinlich die Wärmeleistung seiner Biogasanlage sinnvoll nutzen, indem er die Schule versorgt. Er wird bereit sein, Ihnen für den Vorteil einer kurzen Zuwegung eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Der Nachbar kann Sie aber nicht zur Durchleitung zwingen.

Sinnvoll ist eine jährlich wiederkehrende „Durchleitungsgebühr“. Sie hat den Vorteil, dass Ihr Nachbar nur so lange zahlen muss, wie er die Leitung tatsächlich in Ihrem Grund und Boden belässt. Doch...