Wärmeleitung auf fremdem Grund

Ein Nachbar hat ohne Genehmigung über ein Baugrundstück meiner Mutter eine Wärmeversorgungsleitung für seine Heizung in 1,40 m Tiefe und 1,30 m Abstand zur Grenze verlegt. Wir haben dies erst jetzt bemerkt, weil das Grundstück 25 km von unserem Wohnort liegt. Was können wir als Pacht fordern? Wie wird unser Grundstück im Wert gemindert? Muss der Nachbar die Leitung wieder entfernen?

Die Verlegung der Leitung stellt eine Eigentumsverletzung dar. Nach § 1004 Abs. 1 BGB kann Ihre Mutter vom Nachbarn die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Ein Duldungsrecht besteht nicht, weil Ihre Mutter der Verlegung nicht zugestimmt hat.

In welchem Umfang dies zu einer Wertminderung führt, können wir allgemein nicht beantworten. Zwar ist die Leitung in 1,40 m Tiefe entlang der Grenze verlegt, doch ein zukünftiger Erwerber könnte gleichwohl in seiner...