Vorbehalt gegen Erdwärme-Tiefenbohrung

Leserfrage: Was kann ich gegen die Tiefenbohrung für die Erdwärmeheizung meines Nachbarn unternehmen?

Wochenblatt-Leserin Annegret N. in L. fragt: Mein Nachbar will eine Wärmepumpenheizung bauen. Dafür sollen drei Tiefenbohrungen, 100 m tief, mit 3 m Abstand von unserer Grenze erfolgen. Der Brunnen meiner Hauswasserversorgung liegt in der Nähe und ist nur 17 m tief. Ich habe Bedenken, dass sich die Tiefenbohrung schädlich auf meinen Brunnen auswirkt. Kann ich etwas gegen das Vorhaben tun?

Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn, WLV, kann informieren: Wärmepumpen mit Erdwärmenutzung sind heute in der Regel Anlagen mit Erdwärmesonden. Hierbei werden für die einzelnen Sonden entsprechende Bohrungen durchgeführt. Dabei sind je nach Vorhaben wasserrechtliche Anforderungen, Vorgaben des Bodenschutzrechtes und gegebenenfalls bergrechtliche Vorschriften zu beachten.

Wasserrechtliche Vorgaben

Im Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz NRW sind die Anzeige- oder Zulassungspflichten, die bei der Herstellung und dem Betrieb von Anlagen zur...