Unsere Pappeln?

Die Gemeinde hat Anfang der 1970er-Jahre Pappeln an der Böschung eines Weges gepflanzt. Jetzt hat sie die Bäume gefällt. Bei Nachmessung der Grenze kam heraus, dass einige der Pappeln ganz, andere Bäume zu 30 oder 40 % auf unserer Fläche standen. Können wir einen Teil des Holzes von der Gemeinde fordern?

Die Pappeln, die auf Ihrem Grundstück gewachsen sind, sind Ihr Alleineigentum. Der Erlös aus dem Holzverkauf (nach Abzug der Kosten der Fällung) steht Ihnen zu. Dies liegt daran, dass gemäß § 94 BGB eine Pflanze mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Die Pflanze geht damit in das Eigentum dessen über, dem das Grundstück gehört.

Allerdings kann die Gemeinde aufgrund des Eigentumsverlustes (bedingt durch das Einpflanzen) von Ihnen insoweit eine Vergütung in Geld verlangen, als Sie...