Übler Geruch vom Nachbargrundstück

Wir wohnen im Dorf, betreiben wie unser Nachbar Landwirtschaft im Nebenerwerb. Unsere Gärten liegen nebeneinander. Seit Jahren hält der Nachbar direkt hinterm Zaun in einem Gehege einige Enten und anderes Federvieh. Mittlerweile ist dort nur noch Schlamm. Es stinkt sehr, wenn der Wind von dort kommt. Kann ich vom Nachbarn fordern, dass er sein Gehege regelmäßig reinigt oder ganz entfernt?

Wir gehen davon aus, dass die Haltung von Enten und Federvieh baurechtlich erlaubt ist. Liegt eine zulässige Nutzung des Grundstückes vor und gehen von ihm Einwirkungen auf Nachbargrundstücke aus, dann stehen dem Nachbarn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nur beschränkt Abwehrmöglichkeiten zu.

§ 906 BGB bestimmt Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräuschen, Erschütterungen und Ähnlichem, die von einem anderen Grundstück ausgehen,...