Überhängende Äste abschneiden?

Mein Acker grenzt an einen Wald mit hohen Eichen und Buchen. Muss ich überhängende Äste dulden? Oder muss der Waldbesitzer die Äste nur bis zu einer Durchfahrtshöhe von 4 m abschneiden? Die Äste ragen bis zu 10 m in meine Fläche. Einige Bäume stehen nur 0,5 m von der Grenze.

Die überhängenden Zweige und Äste brauchen Sie nicht zu dulden, wenn sie die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Ackerflächen werden in der Regel bis an die Grenze bewirtschaftet. Ist der Einsatz landwirtschaftlichen Geräts nicht mehr bis an die Grenze möglich, liegt eine Eigentumsstörung vor.

Der Gesetzgeber hat dem Nachbarn deshalb eine Pflicht zur Behebung dieser Störung auferlegt. Sie können ihn auffordern, den...