Sturmschäden: Hafte ich als Nachbar?

Ein Unwetter hat auf unserem Hof mehrere Bäume entwurzelt. Neben den eigenen Gebäuden haben die herabstürzenden Äste die benachbarte Pferdewiese samt Zaun beschädigt. Wer haftet für diese Schäden? Müssen wir das Holz beseitigen?

Solange sich die umgestürzten Bäume auf Ihrem eigenen Grundstück befinden, besteht keine Räumungspflicht. Es sei denn, die Bäume oder Äste stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für Dritte dar. In diesem Fall müssen Sie das Holz beseitigen. Schäden an Ihren Gebäuden übernimmt die Sturmversicherung, falls Sie dieses Risiko versichert haben.

Komplizierter wird es, wenn Ihre Bäume auf das Grundstück des Nachbarn gestürzt sind und dort Schäden angerichtet haben. Der Nachbar kann von Ihnen bzw.
Ihrer...