Die für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage erforderliche Verlegung von Zuleitungen über das Nachbargrundstück sollten Sie durch ein Leitungsrecht sichern. Ein Leitungsrecht ist ein beschränkt dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Es umfasst das Recht, eine oder mehrere Leitungen auf dem fremden Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Die Belastung wird im Regelfall als Grunddienstbarkeit in dem Grundbuch des mit dem Leitungsrecht belasteten Grundstückes eingetragen. Die Grunddienstbarkeit gilt zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstückes, zu dessen Vorteil die Dienstbarkeit dient.
Die Höhe der Kosten (Notar und Grundbuchamt) richtet sich nach dem Geschäftswert der Dienstbarkeit, der nach den Regelungen der Kostenordnung bestimmt wird. Die Kosten bewegen sich in Abhängigkeit vom Umfang der Inanspruchnahme des Grundstücks in der Regel zwischen 100 und 500 €.
Wie viel der Nachbar für die Eintragung fordern kann, ist Verhandlungssache. Sie sollten bedenken, dass Sie auf das Entgegenkommen Ihres Nachbarn angewiesen sind. Lehnt er die Leitung ab, können Sie nichts machen.
Bei der Höhe der Entschädigung orientiert man sich allgemein am wirtschaftlichen Vorteil, den der Stromproduzent durch das Kabel erzielt. Zudem spielt eine Rolle, ob Sie das Kabel auch an anderer Stelle verlegen können, etwa im öffentlichen Grund entlang einer Straße.
Als Untergrenze bei der Entschädigung könnte zum Beispiel der Betrag herangezogen werden, der im Wege einer Entschädigung bei öffentlichen Leitungen (Strom, Abwasser) zu zahlen wäre. In diesem Fall wird 20 % des Verkehrswertes der belasteten Fläche einmalig als Entschädigung festgesetzt. Umgerechnet wären dies beim Stromkabel etwa 1,50 bis 3 € pro laufenden Meter. In anderen Fällen haben Stromerzeuger ihrem Nachbarn die benötigten Quadratmeter für das Stromkabel quasi abgekauft und pro laufenden Meter 3,50 bis 5 € gezahlt. In speziellen Fällen sind aber auch schon Beträge von 15 bis 20 € pro laufenden Meter einmalig gezahlt worden, weil der wirtschaftliche Vorteil für den Stromerzeuger groß war oder der Nachbar nur wenige laufende Meter von seinem Grund bereitstellen musste.