Stromanschluss durch Privatweg?

Meine Schwester und ich besitzen jeweils ein Haus. Die Häuser liegen an einem Weg, der uns beiden zur Hälfte gehört. Bislang bezog ich meinen Strom über den Anschluss der Schwester. Jetzt haben wir uns zerstritten, ich möchte mein Haus verkaufen. Dafür müsste ich einen eigenen Strom­anschluss durch den Weg legen. Muss meine Schwester zustimmen?

Ihre Schwester muss nicht zustimmen. Die Rechtslage richtet sich nach der „Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“. Sie müssen sich an den Netzbetreiber wenden, damit dieser den Netzanschluss für Ihr Haus herstellt.

Nach § 6 NAV stellt der Netzbetreiber den Netzanschluss her. Der Anschlussnehmer muss die Herstellung schriftlich in Auftrag geben. Nach § 9 NAV ist der Netzbetreiber berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der...