Streit mit Nachbarn wegen Mauer

Bei einer von mir veranlassten Neuvermessung kam heraus, dass die Natursteinmauer des Nachbarn teils auf meinem Grund steht. Sie ist sehr alt. Jetzt lagen Steine bei uns im Garten. Wir legten sie zurück, was den Nachbarn auf die Palme brachte. Er hat uns das Betreten von Haus und Hof untersagt.

Sie können vom Nachbarn grundsätzlich verlangen, dass er den Teil der Grenzmauer, der auf Ihrem Grundstück steht, beseitigt. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1004 BGB. Ihr Anspruch könnte jedoch verwirkt sein, da Sie die Mauer schon sehr lange geduldet haben.

Der überwiegende Teil der Mauer wird wahrscheinlich auf dem Grundstück des Nachbarn stehen. Deshalb gehen wir davon aus, dass es sich um keine gemeinschaftliche Anlage (Grenzmauer) handelt, sondern...