Straßenbäume direkt am Ackerrand

An der Kreisstraße, die an meinen Acker grenzt, stehen hohe Bäume. Die Äste ragen weit über meine Fläche, ich kann nicht mehr bis zum Rand ackern bzw. beschädige meine Maschinen. Wer muss die Äste zurückschneiden? Hätte der Kreis beim Anpflanzen der Bäume einen Mindestabstand zum Feldrand einhalten müssen?

Die zwischen zwei Grundstücken einzuhaltenden Grenzabstände für Pflanzen gelten nicht, wenn es sich um Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen handelt. Zu den Verkehrsflächen gehören auch die Böschungen. Der Kreis (Straßenbaulastträger) brauchte bei der Bepflanzung damals keinen Abstand zu Ihrem Acker einzuhalten. Zudem enthält das Straßen- und Wegegesetz NRW eine Duldungspflicht für Pflanzungen an Straßen. Danach haben die Grundstückseigentümer die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung zu dulden.

Das...