Stadt hat Weide­fläche überbaut

Beim Prüfen der Katastergrenzen eines Feldblocks auf dem Luftbild haben wir festgestellt, dass die Stadt beim Ausbau einer Straße unsere Eigentumsfläche überbaut hat. Dies ist im Sommer 2010 passiert, als die Stadt eine Kurve begradigte, ohne auf die Grenzsteine in der Weide zu achten. Können wir unser Eigentum zurückfordern?

Die Stadt hat Ihre Eigentumsrechte verletzt. Auch beim Bau einer Straße muss der Träger das Eigentum der benötigten Flächen erwerben, entweder „freihändig“, also durch freiwillig geschlossene Verträge, oder im Zuge einer Enteignung, wenn der freiwillige Verkauf scheitert. In Ihrem Fall ist nichts von beidem geschehen.
Daher können Sie die Stadt auffordern, Ihnen Ihr Grundstück herauszugeben....