Sie dürfen durchaus an dem Zaun, der auf Ihrem Grundstück steht, einen oder zwei Stacheldrähte anbringen. Sie befürchten offensichtlich, dass sich spielende Kinder an dem Stacheldraht verletzen und dass man Ihnen wegen des Gefahrenpotenzials einen Verstoß gegen die Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflichten vorwerfen könnte. In diesem Fall müssten Sie sich in der Tat mit den Ansprüchen der geschädigten Kinder auseinandersetzen.
Mit solchen möglichen Ansprüchen müsste sich Ihre Haftpflichtversicherung beschäftigen. Je nach Wohngebäudebeschaffenheit ist die Grundbesitzerhaftpflicht entweder über die Privathaftpflichtversicherung oder eine spezielle Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt.
Bevor Sie den Stacheldraht anbringen, sollten Sie mit den Eltern der Kinder sprechen, die Ihren Zaun beschädigt haben. Die Eltern sollten auf ihre Kinder einwirken, den Maschendrahtzaun zu respektieren. Möglicherweise reicht ein freundliches Gespräch schon aus, das Ärgernis aus der Welt zu schaffen.