Schutzzaun versetzen?

Neben unserem Acker hat der Nachbar eine Weihnachtsbaumkultur angelegt. Ohne Rücksprache mit uns hat er einen Wildschutzzaun um seine Kultur und auf seinem angrenzenden Acker aufgestellt und dabei unsere kleine Fläche gleich mit abgezäunt. Einen Grenzabstand hat er nicht eingehalten. Können wir einschreiten?

Gemäß § 41 Abs. 1 lit. b Nachbarrechtsgesetz NW (NachbG NW) sind mit Bäumen außerhalb des Waldes von Nachbargrundstücken 2 m Abstand einzuhalten. Gemäß § 43 NachbG NW sind die doppelten Abstände des § 41 NachbG NW einzuhalten gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt sind und die im Außenbereich liegen.

Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Fall die Flächen im Außenbereich liegen. Daher verdoppelt sich der Grenzabstand von 2 m; die Bäume der Weihnachtsbaumanpflanzung müssen also 4 m von der Grenze Ihres Ackers stehen. Der Grenzabstand wird von der Mitte des...