Scheune über die Grenze gebaut

Mein Nachbar (Außenbereich) hat im Herbst 2020 eine Scheune direkt an der Grenze zu meinem Acker gebaut, teils über die Grenze. Die Traufenhöhe beträgt 2,50 m. Welchen Grenzabstand hätte er einhalten müssen und wie kann ich reagieren?

Für das Bauen im Außenbereich ist das Nachbargesetz NRW (NachbG NW) einschlägig. Nach §1 ist mit Außenwänden von Gebäuden ein Mindestabstand von 2m zur Grenze einzuhalten. Auf diesen Grenzabstand können Sie immer bestehen.

Anspruch anmelden

Ausgeschlossen ist der Anspruch lediglich, wenn der Nachbar Ihnen im Vorfeld den Baulageplan exakt übermittelt hat und Sie diesem Vorhaben nicht drei Monate zuvor schriftlich widersprochen haben bzw. wenn die Nichteinhaltung des Bauabstandes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. Den Anspruch auf Einhaltung des Abstandes müssen Sie innerhalb von drei...