Samenflug von Nachbars Esche

5 m von unserem Garten steht die wild aufgeschlagene Esche des Nachbarn. Seit Jahren hängen Tausende Samenbüschel dran. Sie fliegen in unseren Gemüsegarten, in die Anlagen, auf die Terrasse und Hauseinfahrt. Übersehen wir eine Pflanze, müssen wir sie später mit dem Spaten entfernen. Wir sind betagte Rentner, wollen keinen Ärger mit dem Nachbarn. Was können wir tun?

Nach § 906 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen und ähnlichen Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen, nicht verbieten, als die Benutzung des betroffenen Grundstücks unwesentlich beeinträchtigt wird. Der von der Esche ausgehende Samenflug ist als ähnliche Einwirkung anzusehen. Wird Ihr Grundstück durch die Folgen des Samenflugs also nicht wesentlich beeinträchtigt, müssen Sie diese Einwirkungen dulden.

Ein Entschädigungsanspruch ergäbe sich nur, wenn die Nutzung Ihres Grundstücks über das zumutbare Maß beeinträchtigt wird. Die Prüfung des Anspruchs hängt von Voraussetzungen ab, die wir nicht abschließend beurteilen...