In den zurückliegenden Jahren haben Gerichte immer wieder festgestellt, dass sich ein Nachbar gegen den Unkrautsamenflug von benachbarten Grundstücken grundsätzlich nicht wehren kann. Eine solche Beeinträchtigung sei ausschließlich auf Naturkräfte zurückzuführen. Dies müsse der Nachbar dulden. Der Nachbar hat nur dann einen Abwehranspruch, wenn die Beeinträchtigung durch den Samenflug auf das eigene Grundstück sehr massiv ist. Das aber ist der Ausnahmefall.
Dennoch sollten Sie die Gemeinde auf das Problem hinweisen und um Abhilfe bitten. Vielleicht können Sie sich ja so verständigen, dass Sie den Grünstreifen selbst regelmäßig mähen und damit den Samenflug eindämmen. Die Gemeinde muss jedoch zustimmen.