Raser und Staub: Müssen wir das dulden?

Unser Hof liegt an einer stark befahrenen Bundesstraße. Mitte 2015 hat Straßen NRW die Straße mit Spritzbitumen und Rollsplitt saniert. Jetzt leiden wir unter einer starken Staubentwicklung, weil sich fast keiner an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h hält. Können wir uns wehren oder Schadenersatz fordern?

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die von einer Straße ausgehenden Beeinträchtigungen grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen. Allgemeine Begründung: Wer Vorteile aus der Verbindung zu einer Straße hat, muss in gewissem Umfang auch die Beeinträchtigungen hinnehmen, wenn etwa Reparaturen notwendig sind, um eine Straße entsprechend ihrer Zweckbestimmung funktionsgerecht zu erhalten....