Privatweg sperren?

Über meinen Hof verläuft ein mit Schildern gekennzeichneter Privatweg. Er führt auch zu einer Schützenhalle, die normalerweise über eine Straße erreichbar ist. Häufig lotsen die Navigationsgeräte die Autos über meinen Weg zur Halle, weil diese Zufahrt kürzer ist. Ich möchte dies gern unterbinden.

Als Eigentümer können Sie bestimmen, wer Ihren Weg benutzen darf. Eine Ausnahme besteht jedoch nach dem Landschaftsgesetz NRW in § 49: Danach dürfen Fußgänger, Radfahrer und Krankenfahrstühle auch private Wege zum Zwecke der Erholung nutzen. Autofahrern können Sie jedoch das Befahren des Weges verbieten.
In der Praxis können Sie sich vorrangig nur durch die von Ihnen erwähnten Schilder gegen die Autofahrer wehren. Effektiver könnte die Errichtung eines Tores sein, solange dadurch Fußgänger und Radfahrer den Weg weiter ungestört nutzen können.

Eine Alternative wäre...