Privatweg gesperrt

Wir haben vor Jahren einen Kotten gekauft, das Grundstück ist Erbpacht. Der ehemalige Hofbesitzer musste damals verkaufen. Inzwischen ist sein Sohn Besitzer. Mit ihm haben wir ein Problem. Die Zufahrt, die wir immer genutzt haben, gehört ihm. Er hat uns verboten, den Weg zu nutzen. Es gibt eine andere Zufahrt, die aber einen Umweg von 2 km bedeutet. Es besteht kein eingetragenes Wegerecht. Vielleicht ein Gewohnheitsrecht?

Die unentgeltliche Nutzung eines Privatweges stellt rechtlich eine Grundstücksleihe dar, die beide Parteien jederzeit beenden können. Auch die jahrelange Nutzung begründet kein Gewohnheitsrecht. Nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 1. Januar 1900 kann nach gefestigter Rechtsprechung kraft Gewohnheitsrecht kein Wegerecht mehr entstehen.

Auch auf ein Notwegerecht (§ 917 BGB) können Sie sich wahrscheinlich nicht berufen. Ein solches Notwegerecht...