Sie können von Ihrem Nachbarn verlangen, dass er Maßnahmen ergreift, damit die Pferde die Pflanzen in Ihrem Garten nicht mehr erreichen. Sie brauchen die Beschädigung nicht zu dulden, sondern haben einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung (§ 1004 BGB).
Darüber hinaus können Sie von Ihrem Nachbarn Schadenersatz verlangen (§ 833 BGB).
Auch wenn die Pferde dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit Ihres Nachbarn zu dienen bestimmt sein sollten, besteht die Schadenersatzpflicht, da der Tierhalter bei der Beaufsichtigung der Pferde die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat. Er hätte vielmehr dafür sorgen müssen, dass die Pferde etwa durch das Spannen eines Elektrozaunes von den Pflanzen in Ihrem Garten ferngehalten werden.
(Folge 32-2020)