Ohne zu fragen Äste abgeschnitten

Auf meinem Acker stehen hundertjährige Eichen, deren Äste über einen Weg ragen. Der Weg wird aber gar nicht mehr genutzt. Auf der anderen Seite befindet sich Acker. Der Bewirtschafter hat jetzt, ohne mich zu fragen, die herüberhängenden Äste abgeschnitten. Die Bäume sehen fürchterlich aus. Ich weiß nicht, ob sie den nächsten Sturm überleben. Was kann ich tun?

Ihr Nachbar war nicht befugt, die Äste abzuschneiden. Er hat mit dieser Maßnahme Ihre Eigentumsrechte verletzt. Sollte Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden sein, können Sie Ersatzansprüche geltend machen.

Es ist bereits fraglich, ob Sie verpflichtet gewesen wären, die überhängenden Äste zurückzuschneiden. Der Gesetzgeber hat in § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, dass der Eigentümer eines Grundstücks von dem Besitzer des...