Notwegerente?

Wir bewirtschaften einen Acker (5 ha), der nur über ein Notwegerecht erreichbar ist. Es handelt sich um einen 300 m langen Schotterweg. Was kann der Eigentümer pro Jahr als Notwegerente fordern?

Nach § 917 Abs. 2 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Eigentümer, über deren Grundstücke ein Notweg führt, durch eine Geldrente – also eine wiederkehrende und regelmäßig jährliche Geldzahlung – zu entschädigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes richtet sich die Höhe der Geldrente nach dem „Nachteil“ für das Verbindungsgründstück. Maßgebend ist die Wertminderung des gesamten Grundstückes, auf der sich die Wegfläche des Notweges befindet, also nicht nur der reinen „Wegefläche“, über die der...