Neupflanzung: Grenzabstand beachten?

Vor Jahren hatte ich dem Nachbar etwas Acker verkauft, der an sein Wohngrundstück grenzt. Er hat 1 m von der Grenze zwei Reihen Fichten gepflanzt. Auf meinen Einwand meinte er, das sei ein Windschutz. Bei 2 m Höhe wolle er die Bäume köpfen, was aber nicht geschah. Nun sind die Fichten abgestorben. Muss der Nachbar bei der Neupflanzung den Grenzabstand beachten?

Ja, der Nachbar muss bei der Neuanpflanzung den gesetzlichen Grenzabstand einhalten, falls zwischen den Grundstücksnachbarn keine abweichende Vereinbarung über den Standort getroffen wird.

Das Nachbarrechtsgesetz NRW sieht für Bäume bestimmte Grenzabstände vor. Grundsätzlich gilt, dass mit Bäumen außerhalb des Waldes, sofern es sich um stark wachsende Bäume handelt, ein Grenzabstand von 4 m, gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sogar 6 m Abstand einzuhalten ist. Zu den stark wachsenden Bäumen zählen insbesondere die Rotbuche, sämtliche Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Fachleute sind sich einig, dass auch solche Bäume dazu­gehören, die unabhängig...