Nachbargrundstück betreten?

Um meine Garagenwand streichen zu können, muss ich auf das Grundstück meiner Nachbarin. Sie verwehrt mir den Zutritt. Außerdem ist auf ihrem Grundstück die Garagenwand zugewachsen. Den Wildwuchs müsste ich erst entfernen, bevor ich die Wand streichen kann. Muss die Nachbarin das Betreten dulden?

Die Nachbarin muss Ihnen den Zutritt gestatten. Wir gehen davon aus, dass die Garage komplett auf Ihrem Grundstück steht, mit oder ohne Grenzabstand, und es auch keine Übereinkunft mit der Nachbarin gibt, wonach die Wand eine gemeinsame Grenzeinrichtung darstellt, für deren Pflege auch die Nachbarin zuständig ist.

Dass sich Garagenaußenwände in den Baugebieten an der Grenze befinden, ist üblich und durch das Bauordnungsrecht so gewollt. Gleichwohl müssen solche Bauteile instand gehalten werden. Bei einer Grenzbebauung muss der Eigentümer der Garage aber auch tatsächlich in der Lage sein, solche Arbeiten auszuführen. Dafür hat der Gesetzgeber das Hammerschlags- und Leiterrecht...