Nachbar wehrt sich gegen Grenzbebauung

Leserfrage: Können wir mit rechtskräftiger Baugenehmigung mit dem Bau beginnen, obwohl der Nachbar gegen die Grenzbebauung ist?

Wochenblatt-Leser Franz A. in D. fragt: Auf einem innerstädtischen Baugrundstück wollen wir ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Doppel­garage bauen. Laut einer Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1957 müssen die jeweiligen Eigentümer bei einer Bebauung keinen Grenzabstand einhalten. Jetzt ist aber der Nachbar gegen eine Grenzbebauung der Garage. Eine rechtskräftige Baugenehmi­gung liegt uns vor.

Rechtsanwältin Sonja Friedemann, WLV, nimmt Stellung: Aus...