Nachbar hat meine Fläche überbaut

Mein Nachbar hat 1.500 m2 meines Grundes überbaut. Das habe ich erst jetzt festgestellt. Er möchte derzeit keinen Rückbau. Ich fände es auch in Ordnung, wenn er mir Pacht zahlt. Wie würde die Pacht berechnet? Es ist landwirtschaftliche Fläche, ein Teil Wald. Kann ich Pacht für die vergangenen Jahre nachfordern?

§ 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstücks muss die Überbauung nur dulden, wenn sie ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erfolgte. Ist die Überbauung zu dulden, muss der Nachbar den Eigentümer entschädigen. Für die Höhe der Geldrente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend (§ 912 Abs. 2 BGB).

Somit stellt sich zunächst die Frage, ob Sie die Überbauung dulden müssen. Wie ist es zu dem Überbau gekommen? Erfolgte der Überbau vorsätzlich (absichtlich) oder grob fahrlässig, können Sie vom Nachbarn die Entfernung des Gebäudes und die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen.

Grobe Fahrlässigkeit nimmt die Rechtsprechung an, wenn der Überbauer (oder sein Architekt) den Grenzverlauf vorher nicht ­zuverlässig...