Nachbar hat meine Bäume gefällt

Beim Neuvermessen der Grenze zwischen meinem Wald und dem Wald des Nachbarn kam heraus, dass der Nachbar einen 15 m breiten Streifen von meinem Wald mitgenutzt hat. Er hat dort Buchen geschlagen und das Holz abgefahren. Was ist, wenn der Nachbar demnächst beim Grenztermin das Ergebnis nicht anerkennt?

Wir haben keinen Zweifel, dass die aktuelle Vermessung, die das Katasteramt veranlasst hat, dem ­tatsächlichen Grenzverlauf entspricht. Das Katasteramt handelt nach den Vorgaben, die das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster NRW vorgibt. Dabei ist eine Grundstücksgrenze im Zuge der Grenz­ermittlung festgestellt, wenn ihre Lage eindeutig und zuverlässig ­ermittelt und das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt ist oder als anerkannt gilt (§ 19 Abs. 1 VermKatG NRW). Beteiligt in diesem Zusammenhang sind die betroffenen...