Nachbar beschädigt Schafzaun

Vor 15 Jahren haben wir eine Wiese gekauft, die der Nachbar lange gepachtet hatte. Die Wiese ist mit Schafdraht eingezäunt, der Zaun steht 0,25 m von der Grenze. Immer wieder mäht der Nachbar unseren Zaun und einzelne Pfähle kaputt und schädigt unsere Buchenhecke. Auf unsere Hinweise reagiert er nicht.

Den im Nachbarrechtsgesetz NRW (§ 36 Abs. 2) festgelegten Grenzabstand von 0,50 m müssen Sie nicht einhalten, da der Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedigung, die nicht den vorgeschriebenen Abstand einhält, ausgeschlossen ist, wenn der Nachbar nicht binnen drei Jahren nach der Errichtung Klage auf Beseitigung erhoben hat.

Andererseits können Sie Ihren Nachbarn...